Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Nennung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr). Hierbei sind ausschließlich die Nennvordrucke (Original oder Kopie) des Veranstalters zu verwenden. Achtung! Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung gilt die Anmeldung als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt. Bei Veranstaltungen, die in Kooperation mehrerer Veranstalter durchgeführt werden, ist die Ausschreibung des Hauptveranstalters bindend.
Jeder Teilnehmer wird zum Abschluss der von uns angebotenen Haftpflichtversicherung (in der Nenngebühr bereits enthalten) verpflichtet. Diese deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer ab. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung. Die Versicherung tritt nicht ein für Schäden, die aus der unerlaubten Überlassung des Fahrzeuges an nicht angemeldete Personen resultieren. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Information hierüber muss bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein.
Der Nennungsschluss liegt 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag der jeweiligen Veranstaltung. Bei späterer Anmeldung erhöht sich der Teilnahmepreis.
Stornierungen werden nur als Email auf info@moto-racing-school.com akzeptiert!
Mit der Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulares, akzeptieren Sie diese Bedingungen.
Bei unserer Veranstaltung sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen! Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer-/innen wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.
Im Falle einer Absage oder Abbruches einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt das Nenngeld.
Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen.
Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.
Alle Teilnehmer werden mit Transpondern ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung und nicht dem sportlichen Vergleich. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern. Die Übergabe der Transponder erfolgt gegen die Einbehaltung einer Kaution. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell 430 EUR brutto). Wird der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen, werden 5 EUR pro Tag bis zum Tag der Rückgabe von Moto Racingschool in Rechnung gestellt.
Alle Teilnehmer des freien Fahrtrainings sind verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keiner in die Kombi eingearbeitet ist. Es werden nur Fahrer/innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe).
Moto Racingschool hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von EUR 500 Standmiete je Veranstaltungstag.
Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls eine Disqualifikation. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung und eventuell vor Rennbeginn der jeweiligen Klassen durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Nennungsbestätigung beigefügt und wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nichtautorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxen/-gasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.
Jeder Teilnehmer/in und Helfer/in hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluß von der Veranstaltung.