Laut Gesetzeslage gilt der Haftungsverzicht (siehe Allgemeine Teilnahmebedingungen), den jeder Teilnehmer vor der Veranstaltung unterschreibt, nur noch für Sachschäden. Es ist nicht mehr möglich, pauschal alle anderen Teilnehmer eines Trainings von der Haftung für Personenschäden freizustellen. Es besteht also die theoretische Möglichkeit, das ein Teilnehmer den anderen auf Schmerzensgeld etc. verklagen kann, weil dieser an einem Rennstreckenunfall angeblich die Schuld trug. Ganz abgesehen davon, ob man die Schuld bei einem Rennstreckenunfall eigentlich feststellen kann, sind wir gehalten, unsere Teilnehmer zu schützen. Wir haben uns deshalb nach langer Überlegung entschlossen, eine Haftpflichtversicherung für alle Teilnehmer zur Pflicht zu erheben. Wir finden, die zusätzlichen Kosten dieser Versicherung für die Fahrer werden durch die gewonnene Sicherheit -zigfach gerechtfertigt. Die Haftpflichtversicherung der Gothaer ist speziell auf die Bedingungen der Renn- und Fahrertrainings zugeschnitten.
Haftpflichtversicherung für den Fahrer – 10 EUR/ Veranstaltung ist bereits im Veranstaltungspreis bei allen Veranstaltungen enthalten.
Fast alle Versicherungen schließen in ihren Allgemeinen Bedingungen (GUB 99) die Teilnahme an? Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten? aus, sprich, unsere Fahrertrainings. Ein großes Manko, denn vielen unserer Fahrer, besonders auch der Hobbyfahrer, ist eine solche Absicherung sehr wichtig. Die Meisten von uns müssen am nächsten oder übernächsten Tag wieder für Firma und Familie da sein.
Nun, mit der Unfallversicherung können wir zwar das Risiko einer Verletzung nicht mindern, wohl aber die Auswirkungen eines solchen Unfalles. Wir raten jedem! Teilnehmer an unseren Veranstaltungen, die Versicherung zu nutzen – Ihr und wir schlafen damit ruhiger ! Nachfolgend erhaltet Ihr einen Überblick über die Möglichkeiten. Mit der Angabe innerhalb des Anmeldeformulars, dass Ihr die Versicherung in Anspruch nehmen wollt seid Ihr gegen Unfallfolgen auf der Strecke abgesichert.
Eine Unfallversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte als Person aufgrund eines Unfalls erleidet. Die allgemeinen Unfallbedingungen, die bei (fast) allen Gesellschaften gleich sind, schließen eine Leistung aus, wenn der Versicherte bei einer Motorsportveranstaltung zu Schaden kommt! Im Gegensatz dazu leistet die Absicherung unserer Versicherung auch, wenn der Versicherte das Hobby Motorsport betreibt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Grundsumme (160.000 EUR) und der Gliedertaxe.
Die Tagesunfallversicherung kostet 18 EUR/ Veranstaltungstag.
Für diese gelten folgende Angaben: Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB 2018) nur die Unfälle, von denen die versicherte Person während lizenpflichtigen / lizenzfreien Motorradrennens sowie hierzu gehörender Trainings, Qualifyings, Kurvenschule, Trainingsspezial und Perfektionstraining betroffen wird. Das Wegerisiko ist nicht mitversichert. Versicherungssummen gemäß Variante 1:
Invaliditätsleistung:
100.000,00 €
bei Vollinvalidität (Progression 300):
300.000,00 €
Todesfall-Leistung EUR:
10.000,00 €
Kosten für kosmetische Operationen:
50.000,00 €
Sofortleistung bei Schwerverletzten:
5.000,00 €
Bergungskosten:
50.000,00 €
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Stornierungen werden nur per Email an info@moto-racingschool.com akzeptiert!